Ehrenzeichen Landesfeuerwehrverband
Brandenburger Feuerwehr-Ehrenkreuz
Auf der Grundlage der Satzung des Landesfeuerwehrverbandes Brandenburg e.V. vom 25.10.2003 (§ 2 in Verbindung mit §§ 9 und 11) wird für besondere Leistungen im Feuerwehrwesen und im Brandschutz folgende Auszeichnung gestiftet: „Brandenburger Feuerwehr-Ehrenkreuz des LFV BB e.V.“
Das Brandenburger Feuerwehr-Ehrenkreuz wird in den Stufen Bronze, Silber und Gold verliehen.
Auf je 1000 Aktive der Feuerwehr kann jährlich ein Brandenburger Feuerwehr-Ehrenkreuz in Bronze verliehen werden.
Beim Brandenburger Feuerwehr-Ehrenkreuz in Silber kann jährlich auf je 1500 Aktive der Feuerwehr ein Brandenburger Feuerwehr- Ehrenkreuz verliehen werden.
Die vorherige Verleihung der Stufe Bronze ist nicht Voraussetzung.
Das Brandenburger Feuerwehr-Ehrenkreuz in Gold kann erst verliehen werden, wenn bereits die Stufe Silber verliehen wurde. Auf je 2000 Aktive der Feuerwehr kann jährlich ein Brandenburger Feuerwehr- Ehrenkreuz verliehen werden.
Antragsberechtigt sind:
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die Mitgliedsverbände des LFV BB
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das Präsidium des LFV BB
Alle anderen Personen, die jemanden zur Auszeichnung vorschlagen möchten, wenden sich, mit der Bitte um Berücksichtigung, an die für sie zuständige Stelle.
So z.B. in der Kreisebene an den Kreisfeuerwehrverband, bei Landesebene an den Landesfeuerwehrverband Brandenburg. Dem Vorschlagenden ist die Verpflichtung zur Kostenübernahme mitzuteilen. Dies ist auf dem Antragsformular bestätigen zu lassen.