Ehrenzeichen des Deutschen Feuerwehrverbandes
Deutsche Feuerwehr-Ehrenmedaille
Die „Deutsche Feuerwehr Ehrenmedaille“ ist vornehmlich bestimmt für Personen, die nicht aktiv der Feuerwehr angehören.
Die Anzahl der Verleihungen ist der Quote des Feuerwehr-Ehrenkreuzes in Gold anzupassen.
Die Deutsche Feuerwehr-Ehrenmedaille wird mit Bandsteg verliehen.
Hier können Sie den Antrag auf Verleihung der Deutschen Feuerwehr-Ehrenmedaille herunterladen. Um eine rechtzeitige Bearbeitung zu gewährleisten, muss der Antrag über den zuständigen Landesfeuerwehrverband vier Wochen vor dem Ehrungstermin beim Deutschen Feuerwehrverband eintreffen.
Deutsches Feuerwehr-Ehrenkreuz
Das „Deutsche Feuerwehr-Ehrenkreuz“ wird verliehen:
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für hervorragende Leistungen im Feuerwehrwesen
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für besonders mutiges Verhalten im Einsatz der Feuerwehr
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für Errettung von Menschen aus Lebensgefahr während des Einsatzes, wenn der Feuerwehrangehörige sich in besonders erheblicher eigener Lebensgefahr befunden hat.
Mit dem Deutschen Feuerwehr-Ehrenkreuz in Bronze sollen vor allem den Einsatz in Projekten oder das Engagement von bisher unterdurchschnittlich vertretenen Gruppen sichtbar gemacht werden. Mehr zum Feuerwehr-Ehrenkreuz in Bronze erfahren Sie hier.
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Auf je 800 Aktive der Feuerwehr kann jährlich ein Deutsches Feuerwehr-Ehrenkreuz in Bronze verliehen werden.
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Beim „Deutschen Feuerwehr-Ehrenkreuz in Silber“ kann jährlich auf 1.000 Aktive der Feuerwehr ein Ehrenkreuz verliehen werden. Die Auszeichnung in Silber kann auch verliehen werden, wenn die Stufe Bronze noch nicht verliehen wurde.
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Das „Deutsche Feuerwehr-Ehrenkreuz in Gold“ kann erst verliehen werden, wenn bereits Silber verliehen wurde. Auf je 3.000 Aktive der Feuerwehr kann jährlich ein Ehrenkreuz in Gold verliehen werden.
Silberne Ehrennadel
Mit der „Silbernen Ehrennadel“ des Deutschen Feuerwehrverbandes werden Personen geehrt, die besonders aktiv und erfolgreich die Aufgaben und Ziele der Feuerwehrverbände gefördert haben.
Hier können Sie den Antrag auf Verleihung der Silbernen Ehrennadel downloaden. Um eine rechtzeitige Bearbeitung zu gewährleisten, muss der Antrag über den zuständigen Landesfeuerwehrverband vier Wochen vor dem Ehrungstermin beim Deutschen Feuerwehrverband eintreffen.