Jugendordnung
Kreisjugendfeuerwehr Prignitz
Jugendordnung
1. Name, Rechtsstellung, Sitz und Geschäftsjahr
Die Kreisjugendfeuerwehr Prignitz ( nachfolgend KJF PR genannt ) ist der
Zusammenschluss aller Jugendfeuerwehren ( JF ) des Landkreises ( LK ) Prignitz.
Sie ist die Jugendorganisation der Freiwilligen Feuerwehren ( FF ) im
Kreisfeuerwehrverband Prignitz e. V. ( nachfolgend KFV PR e.V. genannt ).
Die KJF ist die Gemeinschaft der Jugend innerhalb der FF des LK Prignitz, die sich zu den Idealen der FF bekennt uns an ihrer Verwirklichung aktiv mitwirkt.
Als Grundlage dieser Arbeit gilt das Bildungsprogramm der Deutschen Jugendfeuerwehr ( DJF ).
Die KJF PR verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Kinder- und Jugendhilfegesetzes ( KJHG ) in der jeweils gültigen Fassung.
Die KJF PR hat ihren Sitz am jeweiligen Wohnort des Kreisjugendfeuerwehrwartes.
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
2. Zweck und Aufgaben der Kreisjugendfeuerwehr
Die KJF PR hat den Zweck, die in ihr zusammengeschlossenen JF bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen. Sie ist Jugendpolitisch und jugendpflegerisch tätig.
Dies geschieht durch:
-
Mitarbeit in der Landesjugendfeuerwehr Brandenburg,
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Schulung, Aus- und Weiterbildung der Jugendfeuerwehrwarte,
-
Vermittlung von Anregungen für die Jugendfeuerwehrarbeit,
-
Organisation von Jugendtreffen und die Unterstützung des
Erfahrungsaustausches untereinander,
-
Zusammenarbeit mit anderen Jugendverbänden und dem Kreisjugendring
des LK Prignitz,
-
Vermittlung von Zuwendungen aus den Jugendplänen,
-
Förderung der Bereitschaft zum Engagement für Natur- und Umweltschutz,
-
Nachwuchsförderung und Mitgliedergewinnung,
-
Informations- und Öffentlichkeitsarbeit,
3. Mitglieder
Mitglieder der KJF PR sind die Jugendfeuerwehren der Städte und Gemeinden des
LK Prignitz.
Voraussetzungen für die Mitgliedschaft sind:
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Anmeldung bei der Deutschen Jugendfeuerwehr ( DJF ),
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Erstellung einer Jugendordnung gemäß der Mustersatzung der DJF,
-
Anerkennung der Jugendordnung der KJF PR, der LJF BB sowie der
Jugendordnung der DJF,
-
Demokratische Wahlen in den JF und in den JF – Ausschüssen der Städte und
Gemeinden,
4. Rechte und Pflichten der Mitglieder
Den Mitgliedern der KJF PR steht die Teilnahme an Veranstaltungen der KJF PR im
Rahmen dieser Jugendordnung offen.
Sie haben die KJF PR und den KFV PR e.V. bei der Durchführung ihrer Aufgaben zu
unterstützen.
Sie haben das Recht auf Informationen.
5. Gliederung und Organe
5.1. Kreisebene:
-
der Kreisjugendfeuerwehrwart,
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den stellv. Kreisjugendfeuerwehrwarten( 1., 2. und 3.),
5.2. Gemeindeebene:
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derAmtsjugendfeuerwehrwart,
-
der Gemeindejugendfeuerwehrwart,
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der Stadtjugendfeuerwehrwart,
5.3. Organe der KJF:
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der Kreisjugendfeuerwehrtag, KJF – Tag,
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der Kreisjugendfeuerwehrausschuss, KJF – Ausschuss,
-
die Kreisjugendfeuerwehrleitung, KJF – Leitung,
6. Kreisjugendfeuerwehrtag / Delegiertenversammlung
Der KJF – Tag ist das Beschlussorgan der KJF im KFV Prignitz e.V..
Der KJF – Tag findet in der Regel alle 4 Jahre unter dem Vorsitz des
Kreisjugendfeuerwehrwartes, im Verhinderungsfall unter dem Vorsitz eines
stellv. Kreisjugendfeuerwehrwartes.
6.1. Der KJF – Tag setzt sich zusammen aus:
-
den Jugendfeuerwehrwarten der einzelnen Ortsfeuerwehren oder einem
gewähltem Vertreter der Jugendfeuerwehrmitglieder des Ortes
(Jugendsprecher ),
-
den Mitgliedern des KJF – Ausschusses,
-
der KJF – Leitung,
Üben die Mitglieder des KJF – Ausschusses Doppelfunktionen aus, so ist aus der jeweiligen Amts-, Gemeinde- bzw. Stadtjugendfeuerwehr ein Vertreter zu benennen.
Dieses gilt, um Stimmenhäufung zu vermeiden.
Der Kreisjugendfeuerwehrwart gibt im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden des
KFV Prignitz e.V. und dem KJF – Ausschuss mindestens 6 Wochen vorher den Zeitpunkt
und den Tagungsort bekannt.
Wenn 1/3 der Mitglieder der KJF Prignitz einen außerordentlichen KJF – Tag beantragen,
muss über deren Durchführung binnen 4 Wochen durch den von der KJF – Leitung
einberufenen KJF – Ausschuss befunden werden.
Anträge zur Tagesordnung sind mindestens 4 Wochen vorher bei dem
Kreisjugendfeuerwehrwart einzureichen.
Der KJF – Tag ist unter der Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von 4 Wochen
durch Rundschreiben bzw. Einladung an die Jugendfeuerwehren, dem KJF – Ausschuss,
dem Vorsitzenden des KFV Prignitz e.V. und dem Kreisbrandmeister einzuberufen.
Der KJF – Tag ist grundsätzlich öffentlich.
Eine Ausnahme können lediglich Personalentscheidungen sein.
Der KJF – Tag ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Stimmberechtigten
anwesend sind.
Die Grundlage der Teilnehmer sind die Meldungen in der Statistik des Vorjahres.
Bei Beschlussunfähigkeit muss eine halbe Stunde später ein neuer KJF – Tag mit der
Gleichen Tagesordnung einberufen werden, der dann in jedem Fall beschlussfähig ist.
Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der vertretenen Stimmen gefasst.
Stimmengleichheit gilt als Ablehnung.
Befasst sich der KJF – Tag mit Änderungen der Jugendordnung, so ist eine 2/3 Mehrheit
der vertretenen Stimmen notwendig.
Änderungen der Jugendordnung bedürfen der Zustimmung des Vorstandes des KFV
Prignitz e.V..
Über den KJF – Tag ist eine Niederschrift anzufertigen, die von dem Schriftführer
und dem Kreisjugendfeuerwehrwart zu unterzeichnen ist.
Je eine Ausfertigung ist dem Vorsitzenden des KFV Prignitz e.V., den Mitgliedern des
KJF – Ausschusses und den Jugendfeuerwehrwarten zu zuleiten.
Die Niederschrift gilt als genehmigt, wenn nicht innerhalb eines Monats nach
Bekanntgabe, schriftlich mit Begründung, Widerspruch bei dem
Kreisjugendfeuerwehrwart eingelegt wird.
6.2. Aufgaben des Kreisjugendfeuerwehrtages:
-
Schriftführer für diesen Tag benennen,
-
Beratung und Beschlussfassung über eingebrachte Anträge,
-
Beratung und Beschlussfassung über Änderungen der Jugendordnung,
-
4-Jahres Bericht der KJF – Leitung,
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Entlastung der KJF – Leitung,
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Wahl derdes Kreisjugendfeuerwehrwartes und der 3 Stellvertreter,
-
für die Dauer von 4 Jahren,
7. Kreisjugendfeuerwehrausschuss / KJF – Ausschuss
Der KJF – Ausschuss besteht aus:
-
der KJF – Leitung,
-
den Amts-, Gemeinde- und Stadtjugendfeuerwehrwarten bzw. einem Vertreter
dieser Bereiche, bei Doppelfunktionen ist ebenfalls ein Vertreter zu benennen,
-
einem Schriftführer – ist jeweils zu benennen,
Der KJF – Ausschuss wird vom Kreisjugendfeuerwehrwart 2 Mal im Jahr bzw. nach Bedarf einberufen.
Er ist innerhalb eines Monates einzuberufen, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder
unter Angabe von Gründen dieses schriftlich verlangen.
Der KJF – Ausschuss ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend sind.
Über die Sitzungen des KJF – Ausschusses ist eine Niederschrift zu fertigen, die von
dem Schriftführer und dem Kreisjugendfeuerwehrwart zu unterzeichnen ist.
Jeweils eine Ausfertigung ist den Mitgliedern des KJF – Ausschusses und dem Vorsitzendendes KFV Prignitz e.V. zu zuleiten.
7.1. Aufgaben des KJF – Ausschusses:
-
beschließt über alle wesentlichen Angelegenheiten der KJF, soweit sie nicht
dem KJF – Tag vorbehalten sind,
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Vorbereitung und Durchführung aller Tagungen und Veranstaltungen,
-
Konstruktives Aufarbeiten von anstehenden Problemen der Jugendfeuerwehren
und ihren Kindern und Jugendlichen,
8. Kreisjugendfeuerwehrleitung / KJF - Leitung
8.1. Die KJF – Leitung besteht aus:
-
dem Kreisjugendfeuerwehrwart,
-
dem 1., 2. und 3. stellvertretenden Kreisjugendfeuerwehrwart,
Die Aufgaben werden untereinander aufgeteilt, so z.B. Kinderfeuerwehr, Wettbewerbe,
Öffentlichkeitsarbeit, Aus- und Weiterbildung und Statistik.
Der Schriftführer hat die KJF – Leitung zu unterstützen und die Niederschriften
der Beratungen und Sitzungen zu fertigen.
Der Kreisjugendfeuerwehrwart wird für die Dauer von 4 Jahren durch den
KJF – Tag gewählt und dem Vorstand des KFV Prignitz e.V. zur Bestätigung vorgeschlagen.
Der Kreisjugendfeuerwehrwart führt die Geschäfte der KJF und vertritt diesenach Innen und Außen.
Im Verhinderungsfall ist ein Stellvertreter zu benennen ( 1. stellv. KJFW ).
Der Kreisjugendfeuerwehrwart hat Sitz und Stimme im Vorstand des KFV
Prignitz e.V.. Im Verhinderungsfall ist ein Stellvertreter zu benennen ( 1. stellv. KJFW ).
Der Kreisjugendfeuerwehrwart erledigt die laufende Verwaltungsarbeit der KJF.
Im Verhinderungsfall ist ein Stellvertreter zu benennen ( 1. stellv. KJFW ).
8.2. Aufgaben der Kreisjugendfeuerwehrleitung
-
Sitzungen werden durch den Kreisjugendfeuerwehrwarteinberufen,
von den Sitzungen sind Protokolle zu fertigen und an den KJF – Ausschuss
weiter zu reichen,
-
sie überwacht, lenkt und leitet die Beschlüsse des KJF – Tages und des KJF –
Ausschusses weiter,
-
ist berechtigt, im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden des KFV Prignitz e.V.,
unabwendbare oder unaufschiebbare Angelegenheiten, die an sich anderen
Organen dieser Jugendordnung zugewiesen sind, zu entscheiden,
(Eilentscheidungen )
-
über diese Entscheidungen ist dem jeweiligen Organ in seiner nächsten
Sitzung zu berichten bzw. eine Bestätigung nach zu holen,
-
entwirft in Zusammenarbeit mit dem KFV Prignitz e.V. den Haushaltsplan für
die KJF,
-
bereitet Sitzungen und Tagungen der Organe der KJF vor und führt sie im
Rahmen ihrer Zuständigkeit durch,
-
entscheidet über alle Angelegenheiten, die keinem anderen Organ vorbehalten
sind,
-
ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend sind,
Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst,
-
Stimmgleichheit gilt als Ablehnung,
-
Beratung und Unterstützung der Mitglieder der KJF,
-
Beratung und Auswertung von Beschwerden der Mitglieder der KJF,
-
Berufung von ehrenamtlichen Fachwarten,
9. Finanzierung und Verwaltung
-
die Geschäfte der KJF im KFV Prignitz e.V. werden ehrenamtlich geführt,
-
Aufwendungen werden im Rahmen der jeweils gültigen Richtlinien erstattet,
-
die Finanzierung der Aufgaben der KJF erfolgt durch Zuweisungen des
KFV Prignitz e.V.,
-
des weiteren durch Zuschüsse zur Jugendarbeit aus öffentlichen Mitteln,
-
durch Zuwendungen Dritter,
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alle Mittel dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden,
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es darf keine Person durch Verwaltungsaufgaben, die dem Zweck des Verbandes fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden,
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die Kassenführung wird durch den KFV Prignitz e.V. organisiert und beaufsichtigt,
-
über die Verwendung der Mittel für die KJF entscheidet die KJF – Leitung nach
Maßgabe des Haushaltsplanes und im Einvernehmen mit dem KFV Prignitz e.V.,
-
die KJF – Leitung kann den KFV Prignitz e.V. jederzeit zur Berichterstattung
auffordern,
-
Vorstandsmitglieder des KFV Prignitz e.V. können mit beratender Stimme an
Den Organversammlungen der KJF teilnehmen,
10. Auflösung der Kreisjugendfeuerwehr
Die Kreisjugendfeuerwehr kann nicht aufgelöst werden, solange eine Jugendfeuerwehr
nach den Grundsätzen dieser Jugendordnung besteht.
Im Falle der Auflösung geht das Vermögen der Kreisjugendfeuerwehr in das Eigentum
des KFV Prignitz e.V. über und ist für jugendpflegerische Zwecke zu verwenden.
11. Schlussbestimmung
Alle vorgenannten Funktionsbezeichnungen dieser Jugendordnung sind als geschlechtlich neutral anzusehen.
Diese vorliegende Fassung der Jugendordnung der KJF des KFV Prignitz wurde mit den Änderungen zur Jugendordnung vom 14.03.2015 am 09.03.2019 in Wittenberge beschlossen.
Gleichzeitig tritt die Jugendordnung vom 14.03.2015 außer Kraft.