Geschäftsordnung des Vorstandes
Geschäftsordnung des Vorstandes des
Kreisfeuerverbandes Prignitz e.V.
Die nachfolgende Geschäftsordnung regelt die Arbeits- und Verfahrensweise des Vorstandes gemäß den §§ 13 und 14 der Satzung.
Alle genannten Funktionen gelten sinngemäß auch für weibliche Funktionsträger.
§ 1 Leitung
(1) Der Vorstandsvorsitzende leitet die Vorstandssitzung.
(2) In Abwesenheit obliegt die Sitzungsleitung mit vollem Recht des Vorsitzenden dem Stellvertreter mit den meisten Wahlstimmen.
§ 2 Sitzungen des Vorstandes
(1) Vorstandssitzungen finden regelmäßig jeden zweiten Monat statt.
(2) In begründeten Ausnahmefällen kann der Vorsitzende oder auf schriftlichen Antrag von mindestens drei Vorstandsmitgliedern weitere Sitzungen einberufen.
(3) Der Vorstand legt die Termine für die ordentlichen Vorstandssitzungen und Verbandsausschusssitzungen fest.
§ 3 Tagesordnung
(1) Nach Eröffnung der Sitzung wird die Tagesordnung verlesen.
(2) Falls die Versammlung keinen anderen Beschluss fasst, wird an der vorgegebenen Reihenfolge festgehalten.
§ 4 Wortmeldungen
(1) Der Versammlungsleiter erteilt den Mitgliedern in der Reihenfolge ihrer Meldung das Wort.
(2) Der Leiter kann die Redezeit begrenzen.
(3) Anträge zu Vorstandssitzungen müssen bis sieben Tage vor dem Sitzungstermin beim Vorsitzenden schriftlich oder elektronisch eingegangen sein.
(4) Vor einer Aussprache soll regelmäßig zunächst der Antragsteller gehört werden.
(5) Unqualifizierte Äußerungen hat der Versammlungsleiter zu rügen.
(6) Bei Wiederholungen ist dem Redner für diesen Tagesordnungspunkt das Wort zu entziehen.
(7) Der Versammlungsleiter hat auch die Möglichkeit Störer von der Sitzung auszuschließen.
§ 5 Vertraulichkeit / Öffentlichkeit
(1) Die Sitzungen des Vorstandes sind nicht öffentlich.
(2) Der Vorstand kann mit einfacher Mehrheit über die Zulassung weiterer Personen zur Sitzung entscheiden. Diese Personen können den Vorstand zu jeweiligen Themen in beratender Funktion unterstützen.
(3) Die im Rahmen der Vorstandssitzung beratenden Tagesordnungspunkte sind vertraulich zu behandeln.
(4) Ergebnisse der Sitzungen, die für die Mitglieder des Verbandes relevant sind, dürfen mit Beschluss des Vorstandes kommuniziert werden.
§ 6 Abstimmungen
(1) Abstimmungen entweder durch Handzeichen (offene Abstimmung) oder schriftlich durch Stimmzettel (geheime Abstimmung).
(2) Ein Antrag auf schriftliche Abstimmung kann von jedem Mitglied gestellt werden. Er ist angenommen, wenn mindestens die Hälfte der Anwesender Mitglieder für dieses Verfahren ist. Der Vorstand hat für ausreichende Stimmzettel zu sorgen.
(3) Bei Stimmgleichheit ist der Antrag abgelehnt.
§ 7 Niederschrift
(1) Der Ablauf einer jeden Vorstandssitzung ist durch den Schriftführer schriftlich festzuhalten.
(2) Das gefertigte Sitzungsprotokoll ist von dem Sitzungsleiter und vom Schriftführer zu unterzeichnen.
(3) Jedem Vorstandsmitglied ist nach Unterzeichnung unverzüglich eine Abschrift des Sitzungsprotokolls schriftlich oder elektronisch zuzuleiten.
(4) Werden gegen die Niederschrift innerhalb von 10 Kalendertagen nach dem Tag der Absendung keine schriftlichen oder elektronischen Einwendungen erhoben, gilt sie als anerkannt.
(5) Einwendungen gegen die Niederschrift sind schriftlich oder elektronisch beim Vorsitzenden einzureichen. Der Vorsitzende veranlasst daraufhin nach einer Beratung mit den weiteren Vorstandsmitgliedern, die Niederschrift zu berichtigen.
§ 8 Geschäftsordnung
Die Geschäftsordnung kann jederzeit durch Mehrheitsbeschluss der Vorstandsmitglieder geändert oder aufgehoben werden. Die Geltungsdauer ist die jeweilige Legislaturperiode.
§ 9 Geltung
Diese Geschäftsordnunggilt nur insoweit, als in der Satzung keine entgegenstehende Reglung besteht.
§10 Inkrafttreten
Die Geschäftsordnung des Vorstandes tritt unmittelbar ihrer Beschlussfassung in Kraft.
Garlin, den 25.05.2023
Marcus Giese
Vorsitzender des Kreisfeuerwehrverbandes Prignitz e.V.